|
Stand: August 2004
I. Anwendungsbereich
-
Sämtliche Leistungen von finisher concepts – Philipp
Gut, Matthias Heim, Ralf Wodopia GbR (nachfolgend „finisher concepts“ genannt) erfolgen ausschließlich auf
Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen.
-
Diese Geschäftsbedingungen gelten zudem für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
-
Änderungen und Ergänzungen gelten nur, insoweit sie
von finisher concepts ausdrücklich und schriftlich
anerkannt worden sind.
-
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.
II. Anmeldung zu
Veranstaltungen/Teilnahmegebühren
-
Die Anmeldung zu Veranstaltungen von finisher concepts
bedarf der Schriftform und ist unwiderruflich. Nach
der Anmeldung geht dem Teilnehmer per Post oder E-Mail
eine Teilnahmebestätigung zu.
-
Mit Erhalt der Teilnahmebestätigung wird die
Teilnahmegebühr fällig, die bar entrichtet oder auf
das Konto von finisher concepts überwiesen werden
kann. Erst mit vollständigem Eingang dieser
Teilnahmegebühr kommt der Teilnahmevertrag mit
finisher concepts zustande, vorher besteht kein
Anspruch auf Teilnahme.
III. Rücktrittsrechte bei
Veranstaltungen
-
finisher concepts behält sich vor, das jeweilige
Seminar bis 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung
abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten, wenn die
ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl bis zu diesem
Zeitpunkt nicht erreicht ist. In diesem Fall wird dem
Teilnehmer die entrichtete Teilnahmegebühr in voller
Höhe zurückerstattet.
-
Der Vertragspartner kann von dem mit finisher concepts
geschlossenen Vertrag bis sieben Tage vor Beginn der
Veranstaltung zurücktreten. In diesem Fall wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30% der Teilnahmegebühr
in Rechnung gestellt. Vom siebten Tage an wird bei
Stornierung die gesamte Teilnahmegebühr berechnet,
ebenso bei Nichtteilnahme. Bei Nennung und Teilnahme
einer Ersatzperson entfallen die Stornokosten.
IV. Leistungsumfang bei
Veranstaltungen
-
finisher concepts verpflichtet sich den Teilnehmern
gegenüber zu einer Leistung, die sich nach der
Inhaltsbeschreibung der angebotenen Veranstaltung
richtet. Nachträgliche Änderungen einzelner
Seminarbestandteile sowie der Ersatz eines oder
mehrerer Referenten durch eine andere Person sind aus
triftigen Gründen gestattet, etwa bei kurzfristigen,
nicht von finisher concepts zu vertretenden Absagen,
sofern sie den Gesamtzweck der Veranstaltung nicht
wesentlich beeinträchtigen.
V. Leistungsumfang bei
Trainingsberatung
-
Die Zusendung der Trainingspläne durch finisher
concepts erfolgt schnellstmöglich per E-Mail, sofern
nicht anders vereinbart.
-
Trainingspläne werden in der Regel in einem festen
Rhythmus versandt, der neue Plan wird vor Ablauf des
alten Plans versandt.
VI. Vergütung bei
Trainingberatung
-
Die Höhe der Vergütung für die Trainingsberatung,
insbesondere Trainingspläne, richtet sich nach dem
vereinbarten Entgelt.
-
Die Vergütung wird mit Empfang der Trainingspläne oder
Erbringen der Trainingsberatung in einer sonstigen
Form ohne Abzug fällig.
VII. Kündigung bei
Trainingsberatung
-
Ein Vertrag mit dem Zweck der Trainingsberatung oder
zur Erstellung von Trainingsplänen kann jederzeit
durch den Vertragspartner gekündigt werden.
VIII. Haftung
-
Die Haftung von finisher
concepts, einschließlich ihrer gesetzlichen Vertreter
und Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen, bei
Veranstaltungen oder allen sonstigen Leistungen, bspw.
Trainingsberatung und Trainingspläne, richtet sich
nach den folgenden Maßgaben:
-
Schadensersatzansprüche
gegenüber finisher concepts, ihren gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
infolge von Pflichtverletzungen oder wegen unerlaubter
Handlung sind auf Fälle grober Pflichtverletzung und
Vorsatz beschränkt, sofern im folgenden nichts
Abweichendes geregelt ist.
-
Eine Haftung für Folgen
höherer Gewalt (etwa Streiks, Aussperrungen, Feuer,
Überschwemmungen, Unwetter, Unterbrechung der
Stromversorgung usw.) sowie für sonstige Ursachen, die
nicht von finisher concepts zu vertreten und trotz
Wahrnehmung ordnungsgemäßer Sorgfalt nicht zu
verhindern sind, ist ausgeschlossen.
-
Die
Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse dieser Ziffer
8 gelten nicht, sofern finisher concepts eine
Garantiehaftung trifft oder vorsätzlich oder
fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen
sind.
-
Zur Verdeutlichung der
vorstehenden Ziffern wird darauf hingewiesen, dass es
sich bei den Trainingsplänen von finisher concepts
lediglich um Vorschläge handelt, wie der Athlet sein
Training gestalten kann. Die Ausarbeitung der Pläne
durch finisher concepts erfolgt nach bestem Wissen und
Gewissen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, das
Training sofort zu unterbrechen, wenn gesundheitliche
Probleme, z.B. Erkrankungen, Überforderungen,
Unverträglichkeiten oder sonstige Bedenken auftreten,
und finisher concepts davon in Kenntnis zu setzen,
damit die Trainingspläne angepasst werden können.
-
Was die für
Veranstaltungen notwendige Sporttauglichkeit betrifft,
sichert der Vertragspartner zu, dass seines Wissens
nach keine gesundheitlichen Bedenken gegen seine
Teilnahme an der von finisher concepts angebotenen
Veranstaltung bestehen. Treten nach der Anmeldung
Umstände ein, die hieran etwas ändern könnten, so hat
der Teilnehmer finisher concepts davon unverzüglich in
Kenntnis zu setzen. finisher concepts behält sich vor,
den Vertragspartner insgesamt oder teilweise von der
Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser
wahrheitswidrige Angaben macht, auf notwendige Angaben
verzichtet oder der begründete Verdacht besteht, daß
der Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung
nicht in der Lage ist.
IX. Versicherungsschutz
-
finisher concepts versichert nicht gegen die mit den
Leistungen (Veranstaltungen, Trainingsberatung usw.)
verbundenen Risiken. Es empfiehlt sich der Abschluss
einer Haftpflicht- und Unfallversicherung durch den
Vertragspartner selbst.
X.
Eigentumsvorbehalt
-
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt
gelieferte Ware Eigentum von finisher concepts. Das
Eigentum geht erst dann auf den Vertragspartner über,
wenn er seine Verbindlichkeiten aus der
Geschäftsverbindung mit finisher concepts getilgt hat.
XI. Datenschutz
-
Die erfassten Daten dienen ausschließlich der
Erstellung der Trainingspläne sowie der Abwicklung der
geschäftlichen Vorgänge. Eine Weitergabe der
Kundendaten an Dritte findet nicht statt. Sie können
nur von mit der Betreuung befassten Trainern von
finisher concepts eingesehen werden. Alle
Personendaten, die finisher concepts über
Vertragspartner erhält, darunter auch alle Angaben in
dem Athletenbogen, dienen nur zum Beantworten von
Fragen und der Gestaltung einer optimalen Betreuung
und werden nicht an Firmen oder Dritte weitergegeben.
Sämtliche Daten, die finisher concepts aus
Trainingsprotokollen erhält, stehen statistischen
Auswertungen zur Verfügung, können aber nicht in
Verbindung mit dem Namen des Vertragspartners gebracht
werden
XII. Geltendes
Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand
-
Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
-
Sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist
Erfüllungsort und Gerichtsstand Heidelberg am Neckar.
Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt
unberührt
|